Sind Laserpointer in Deutschland verboten? Was erlaubt ist – und was nicht
Laserpointer kaufen, besitzen, benutzen: Was ist in Deutschland erlaubt, welche Laserklasse ist für Verbraucher vorgesehen und wann wird es strafbar? Ein verständlicher Überblick.

„Ist ein Laserpointer verboten?“ – diese Frage hören wir fast täglich. Die kurze Antwort: Nein, einen Laserpointer der Klasse 2 dürfen Sie in Deutschland kaufen, besitzen und verantwortungsvoll benutzen. Verboten ist der Missbrauch. Und es gibt Grenzen bei der Leistung, die für Verbraucher vorgesehen ist. In diesem Beitrag erklären wir, was genau gilt, worauf Sie beim Kauf achten sollten und warum ein „grüner Laserpointer“ nicht automatisch problematisch ist.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Laserklassen: die Grundlage für alles
Laser werden nach der Norm EN 60825-1 in Klassen eingeteilt. Die Klasse sagt aus, wie gefährlich die Strahlung für Auge und Haut sein kann – nicht, wie „gut“ ein Laser ist.
- Klasse 1: unter normalen Bedingungen ungefährlich, zum Beispiel Laser in CD-Laufwerken oder Laserdruckern.
- Klasse 2: sichtbares Licht mit höchstens 1 mW bei Dauerstrich. Bei einem zufälligen, kurzen Blick in den Strahl schützt der natürliche Lidschlussreflex das Auge. Das ist die typische Klasse für Laserpointer, die an Verbraucher verkauft werden.
- Höhere Klassen: Bereits ein kurzer direkter Blick kann das Auge schädigen; bei den stärksten Klassen sind auch Reflexionen gefährlich und Materialien können sich entzünden. Solche Laser sind für Fachanwender gedacht, nicht für den Hausgebrauch.
Alle Laserpointer in unserem Shop haben bis 1 mW und gehören zur Klasse 2. Wir messen jedes Gerät vor dem Versand.
Welche Laserpointer dürfen an Verbraucher verkauft werden?
Für Laserpointer, die an private Verbraucher abgegeben werden, gilt in Deutschland nach dem Produktsicherheitsrecht die Klasse 2 als Obergrenze. Der Grund ist einfach: Ein Laserpointer wird ohne Schulung benutzt, liegt in Schubladen und Jackentaschen und kann in die falschen Hände geraten. Stärkere Geräte gelten deshalb nicht als sichere Verbraucherprodukte.
Im Alltag bedeutet das für Sie: Wenn Sie einen Laserpointer für Präsentation, Sterne, Katze oder Vogelabwehr kaufen, ist Klasse 2 die richtige und vorgesehene Wahl. Wer im Internet Laserpointer mit gigantischen Leistungsangaben „für jedermann“ angeboten bekommt, sollte skeptisch werden – rechtlich wie technisch. Mehr dazu in unserem Beitrag Wie hell ist Klasse 2?.
Ist ein grüner Laserpointer verboten?
Nein. Die Farbe spielt rechtlich keine Rolle, entscheidend ist die Leistung beziehungsweise die Laserklasse. Ein grüner Laserpointer der Klasse 2 ist genauso erlaubt wie ein roter. Dass grüne Laser einen schlechten Ruf haben, liegt daran, dass sie bei gleicher Leistung für das Auge viel heller wirken und deshalb in den Nachrichten auftauchen, wenn jemand Piloten blendet. Das Problem ist dann aber der Missbrauch, nicht die Farbe. Unsere grünen Laserpointer haben alle bis 1 mW.
Wann wird es strafbar?
Strafbar ist nicht der Besitz, sondern das, was man mit dem Laser tut. Die wichtigsten Fälle:
- Blenden von Piloten: Einen Laser auf Flugzeuge oder Hubschrauber zu richten, kann als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr verfolgt werden. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat mit empfindlichen Strafen.
- Blenden im Straßen- und Bahnverkehr: Auch Auto-, Bus-, Lkw- und Zugführer zu blenden, kann als gefährlicher Eingriff in den Verkehr strafbar sein.
- Verletzen von Menschen: Wer einen Menschen absichtlich mit einem Laser ins Auge trifft, riskiert ein Verfahren wegen Körperverletzung.
- Laser als Zielhilfe an Waffen: Vorrichtungen, die für Schusswaffen das Ziel markieren, sind nach dem Waffengesetz verboten. Ein Laserpointer gehört nicht an ein Gewehr oder eine Luftdruckwaffe.
Hinzu kommen Hausordnungen: In vielen Stadien, Konzerthallen und auf Flughäfen ist das Mitführen von Laserpointern untersagt. Lassen Sie den Laser dann einfach zu Hause.
Laserpointer und Tiere
Auch Tiere sind geschützt. Richten Sie einen Laser nie in die Augen eines Tieres. Beim Spiel mit der Katze zielen Sie auf den Boden, beim Vertreiben von Vögeln auf Dach, Fassade oder Boden neben den Tieren. Beachten Sie bei Wildvögeln außerdem die Brutzeit: Vögel von besetzten Nestern zu vertreiben, kann naturschutzrechtlich verboten sein.
Laserpointer und Kinder
Ein Laserpointer ist kein Spielzeug. Wir verkaufen nur an Personen ab 18 Jahren, und Sie sollten den Laser außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Modelle mit Schlüsselschalter wie der G3 Pro bieten zusätzliche Sicherheit: Ohne eingesteckten Schlüssel lässt sich der Laser nicht einschalten.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
- Laserklasse angegeben? Seriöse Händler nennen Klasse und Leistung klar. Fehlt die Angabe, lassen Sie die Finger davon.
- Realistische Leistungsangaben? Vier-, fünf- oder sechsstellige Milliwatt-Zahlen bei einem Laserpointer für Privatleute sind ein Warnsignal.
- Händler mit Impressum? Prüfen Sie, wer verkauft und wohin Sie sich bei Problemen wenden können.
- Altersprüfung und Sicherheitshinweise? Ein verantwortungsvoller Shop erklärt, wie man den Laser sicher nutzt.
Bei uns finden Sie diese Informationen auf jeder Produktseite. Alle Modelle sehen Sie unter alle Laserpointer.
Wie hell ist ein erlaubter Laserpointer?
Klasse 2 klingt nach wenig, ist aber erstaunlich viel. Ein grüner Laser mit bis zu 1 mW zeigt einen gut sichtbaren Punkt – im Dunkeln auf ca. 1 km. Unsere Richtwerte:
Reichweite (Richtwerte)
| Situation | Sichtbarer Punkt |
|---|---|
| Innenraum | 30 m+ (ganzer Raum oder Halle) |
| Tagsüber (Punkt auf schattiger Fläche) | ca. 100 m |
| Dämmerung | ca. 300 m |
| Dunkelheit | ca. 1 km (Punkt); Strahl bei sehr dunkler, feuchter Luft schwach sichtbar |
Für Sterne, Vorträge, Vögel in der Dämmerung und das Zeigen auf Distanz ist das völlig ausreichend.
Fazit
Laserpointer sind in Deutschland nicht verboten. Für Verbraucher ist Klasse 2 vorgesehen, und damit lässt sich fast alles erledigen, wofür man einen Laserpointer braucht. Verboten und gefährlich ist der Missbrauch: Blenden von Piloten, Fahrern und Menschen, der Einsatz als Zielhilfe an Waffen und das Zielen in die Augen von Tieren. Wer das beachtet, hat an seinem Laser lange Freude. Alle Sicherheitsregeln auf einen Blick finden Sie auf unserer Seite Sicherheit von Laserpointern; häufige Fragen beantworten wir unter Häufige Fragen.


